
Schwerbehinderung
Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können einen Schwerbehindertenausweis beantragen und Nachteilsausgleiche, z.B. Vergünstigungen bei der Steuer oder mehr Urlaubstage nutzen. Der Antrag auf Feststellung eines GdBs kann beim zuständigen Versorgungsamt oder im Bürgerbüro gestellt werden. Hier ist auch ein Antragsformular erhältlich.
Nicht jede Skoliose führt automatisch zu einer Schwerbehinderung. Ob ein bestimmter GdB vorliegt, wird nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) beurteilt. Maßgeblich sind in erster Linie das Ausmaß der Bewegungseinschränkung, das Ausmaß der Wirbelsäulenverformung und -instabilität sowie die Anzahl der betroffenen Wirbelsäulenabschnitte.
Auftretende neurologische Ausfälle oder schmerzhafte degenerative Veränderungen, die auf die Skoliose zurückzuführen sind, müssen mitbewertet werden. Ebenfalls zu betrachten sind relevante Einschränkungen der Lungenfunktion.
Ziffer 18.9 der Anlage zu § 2 VersMedV enthält Anhaltswerte für einen GdB bei Wirbelsäulenschäden.
