Erwerbsminderungsrente

Grundsätzlich ist die Skoliose kein Hindernis, einem Beruf nachzugehen, auch wenn man bei der Berufswahl darauf achten sollte, was man seinem Rücken zumuten möchte. Statistiken zeigen aber, dass die Skoliose mit zunehmendem Alter Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit haben kann. 

Wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeitsfähig ist, d.h. weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält als gesetzlich Versicherter unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wer noch einige Stunden (mehr als drei, aber weniger als sechs) täglich arbeiten kann, kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten, welche die Arbeitseinkünfte ergänzt.

Beantragung der Rentenleistung

Eine Erwerbsminderungsrente kann bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Dem Antrag sollen ärztliche Unterlagen beigefügt werden, aus welchen sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die behandelnden Ärzte sowie Reha-Aufenthalte ergeben. Auch bereits vorhandene Gutachten öffentlicher Stellen (z.B. Medizinischer Dienst der Krankenkassen) sollen beigefügt werden.

Denn auch bei der Erwerbsminderungsrente gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Die Deutsche Rentenversicherung prüft zunächst, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische Reha wiederhergestellt oder verbessert werden kann. Ist dies nicht möglich, wird geprüft, wieviel der Antragsteller noch arbeiten kann.