
Medizinische Rehabilitation
Die Skoliose beeinträchtigt häufig den Alltag. Ein Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung kann helfen, die Leistungsfähigkeit zu verbessern und sich wieder besser zu fühlen.
Stehen gesetzlich Versicherte noch im Erwerbsleben oder beziehen eine Erwerbsminderungsrente, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Bezieher von Altersrente müssen sich an ihre Krankenkasse wenden.
Eine medizinische Rehabilitation soll die Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit vermeiden ("Reha vor Rente" bzw. “Reha vor Pflege”). Kern des Antrags auf Rehabilitation ist deshalb ein ärztlicher Befund, der den Antrag medizinisch begründet.
Wenn der Antrag auf eine Rehabilitation abgelehnt wird, kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden.
Wahl der Rehabilitationsklinik
Der Erfolg einer Rehabilitation hängt in großem Umfang davon ab, dass die Rehabilitationseinrichtung sich mit der Skoliose gut auskennt und spezielle Behandlungsprogramme anbietet. Es empfiehlt sich daher, schon im Reha-Antrag Wünsche zu einer speziellen Rehabilitationseinrichtung zu nennen und den Wunsch mit einigen Informationen über den Schwerpunkt der Rehabilitationsklinik zu unterlegen.
Auch wenn dem Antrag zwar grundsätzlich stattgegeben wird, aber die Rehabilitation in einer anderen als der angegebenen Wunscheinrichtung stattfinden soll, kann unter Hinweis auf das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Manchmal lässt sich auch schon mit einem Anruf beim Kostenträger eine Änderung der zugewiesenen Rehaklinik erreichen.
Wartezeiten und Fristen
Wird über den Reha-Antrag nicht innerhalb von zwei Monaten entschieden und teilt der Reha-Träger die Gründe hierfür nicht mit, gilt die beantragte Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschafft sich der Antragsteller hiernach eine als genehmigt geltende Leistung selbst, ist der leistende Rehabilitationsträger zur Erstattung der Aufwendungen für selbstbeschaffte Leistungen verpflichtet.
Im Regelfall müssen zwischen zwei Rehabilitationsmaßnahmen vier Jahre liegen. Ausnahmen von der Wartefrist werden gemacht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.
Ein Recht auf Reha auch für Jugendliche
Eine Reha ist nicht nur etwas für "alte Leute". Gerade auch für Kinder und Jugendliche mit Skoliose ist sie sinnvoll.
Ebenso wie ambulante Physiotherapie helfen die Therapieeinheiten, die Wirbelsäule aufzurichten, Funktionseinschränkungen zu vermindern und die Lungenfunktion zu verbessern.
Vor allem aber kann die Reha dabei helfen, im Alltag besser mit der Skoliose umgehen zu lernen - physisch wie psychisch. Gerade in Reha-Kliniken, die ein spezielles Skoliose-Programm anbieten, lernt man darüber hinaus andere Kinder und Jugendliche mit Skoliose kennen und findet nicht selten Freunde, mit denen man sich auch nach der Reha austauschen kann.
Bei kleinen Kindern übernimmt der Kostenträger üblicherweise auch die Kosten einer Begleitperson.
Die Beschränkung, dass eine Reha im Regelfall erst nach vier Jahren wiederholt werden kann, gilt für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre) nicht.
