Fast 3.00 neue Hilfsmittel für GKV-Versicherte

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Pressemitteilung des GKV-Spitzenverband
Berlin, 11. April 2023

Gesetzlich Versicherten stehen jetzt 2.940 neue Hilfsmittel zur Verfügung. Darunter sind auch neue digitale Pflegehilfsmittel, die Pflegebedürftigen ein selbstständiges Leben im eigenen Zuhause ermöglichen. Hintergrund ist die aktuelle Überarbeitung des Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes von März 2022 bis Februar 2023. Die 41 Produktgruppen des Verzeichnisses werden regelmäßig fortgeschrieben, damit relevante medizinische und technische Erkenntnisse und Entwicklungen möglichst schnell bei den Versicherten ankommen. Den sechsten Bericht über die Ergebnisse der Fortschreibung hat der GKV-Spitzenverband nun dem Bundesgesundheitsministerium übergeben.

Zusätzlich zu den fast 3.000 neu aufgenommenen Hilfsmitteln wurden 1.431 Hilfsmittel aktualisiert. 338 Produkte, die veraltet sind oder nicht mehr hergestellt werden, wurden aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei der Fortschreibung sind zahlreiche weitere Institutionen beteiligt, unter anderem Vertretungen von Patientinnen und Patienten.

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Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses wird fortgesetzt
Seit der 2018 abgeschlossenen Gesamtfortschreibung des Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses wurden bereits 30 Produktgruppen erneut überarbeitet, 15 davon im vergangenen Jahr. Elf weitere Fortschreibungen sind in Arbeit. Bis Ende 2023 werden voraussichtlich alle 41 bestehenden Produktgruppen erneut aktualisiert sein. Neu kommt die Produktgruppe 30 (Hilfsmittel zum Glukosemanagement) hinzu, um den besonders innovationsstarken Bereich der Insulintherapie besser abzubilden.

Rechte der GKV-Versicherten
GKV-Versicherte haben Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln. Die im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Beratungsverpflichtungen stellen sicher, dass gesetzlich Versicherte – immerhin 90 Prozent der Gesamtbevölkerung – nicht durch ungerechtfertigte Mehrkosten belastet werden. Leistungserbringende wie Sanitätshäuser, Orthopädiefachgeschäfte oder Hörakustikerinnen und -akustiker müssen stets aktiv über diesen Versorgungsanspruch informieren, eine Auswahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln anbieten und auf eventuelle Mehrkosten ausdrücklich hinweisen. Denn nur umfassend informierte Versicherte, denen geeignete mehrkostenfreie Hilfsmittel angeboten werden, können eine abgewogene Entscheidung treffen, ob sie eine Versorgung mit oder ohne Mehrkosten wollen.

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Fast 3.000 neue Hilfsmittel für GKV-Versicherte - GKV-Spitzenverband
 

Einen hilfreichen Überblick und Hilfestellung für die praktische Anwendung bietet die Seite REHADAT.DE

https://www.rehadat.de/themen/hilfsmittel-technische-arbeitshilfen/ 

REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds.